Auf Baustellen werden Maschinen und Geräte betrieben, die Schallimmissionen verursachen. Darüber hinaus erzeugen bestimmte Bautätigkeiten, zum Beispiel der Abriss einer Betonplatte mit einem Meißel, Schallemissionen, die in der Nachbarschaft zu entsprechenden Immissionen führen.
Baubegleitende Schallmessung bei Abbrucharbeiten ist beispielsweise erforderlich, wenn es durch Beschwerden einen konkreten Anlass gibt oder dies im Rahmen der Genehmigung so gefordert wurde. Im konkreten Beispiel führen Bautätigkeiten zu erhöhten Immissionen, die in einer Schule Anlass für Beschwerden waren. Durch eine baubegleitende Messung können hier die verursachten Pegel sicher festgestellt werden, um Handlungsempfehlungen abzuleiten.
Die Beurteilung der Luftschallimmissionen aus Baustellenbetrieb erfolgt gemäß § 66 Abs. 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) anhand der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm).