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ANLAGENLÄRM UND BETRIEBSLÄRM.
Ladestation für Elektrobusse.

Für die Planung eines Bus­betriebs­hofes für 53 Elektro­busse wurden die Schall­immissionen beurteilt, die durch Betrieb und Lade­vor­gang erzeugt werden.

Gemäß Bundes-Immis­sions­schutz­gesetz (BImSchG) sind Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass keine schädlichen Umwelt­ein­wirkungen in der Nachbar­schaft der Anlage auftreten. Das Maß der schädlichen Umwelt­einwirkung aus Schall­immissionen ent­sprechend BImSchG ist fest­gelegt in der 6. All­gemeinen Verwaltungs­vorschrift zum BImSchG „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) vom 26. August 1998. Die TA Lärm gilt für genehmi­gungs­bedürftige und nicht ge­neh­mi­gungs­be­dürf­tige Anlagen. Für die fach­technische Be­glei­tung des Projektes wurden Vorort-Messungen durch­geführt und bewertet.

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BAULÄRM.

Auf Baustellen werden Maschinen und Geräte betrieben, die Schall­immissionen ver­ur­sachen. Darüber hinaus erzeugen bestimmte Bau­tätig­keiten, zum Bei­spiel der Ab­riss einer Beton­platte mit einem Meißel, Schall­emissionen, die in der Nach­bar­schaft zu ent­sprech­enden Immis­sionen führen.

Baubegleitende Schall­messung bei Ab­bruch­arbeiten ist bei­spiels­weise er­for­der­lich, wenn es durch Beschwerden einen kon­kreten An­lass gibt oder dies im Rahmen der Ge­neh­mi­gung so ge­for­dert wurde. Im kon­kreten Bei­spiel führen Bau­tätig­kei­ten zu er­höh­ten Immis­sionen, die in einer Schule Anlass für Be­schwer­den waren. Durch eine bau­beglei­tende Messung können hier die ver­ur­sach­ten Pegel sicher fest­ge­stellt werden, um Handlungs­empfeh­lun­gen ab­zu­leiten.

Die Beurteilung der Luft­schall­immis­sionen aus Bau­stellen­betrieb erfolgt gemäß § 66 Abs. 2 des Bundes-Immissions­schutz­gesetz (BImSchG) anhand der All­gemeinen Verwaltungs­vor­schrift zum Schutz gegen Bau­lärm (AVV Bau­lärm).

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BAU­ERSCHÜTTERUNGEN.

Während der Erstellung von Straßen­verkehrs­wegen treten Er­schüt­terun­gen aus dem Bau­betrieb auf. Um die angren­zende Be­bau­ung zu schützen und die Ein­wirkung auf Menschen in Gebäuden zu be­ur­teilen, finden bau­beglei­ten­de Messungen statt. Die Aus­wertung der gemes­senen Schwingungs­signale erfolgt auf Basis der DIN 4150 und geltenden Er­schüt­ter­ungs­­erlassen.

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KÖRPERSCHALL­IMMISSIONEN UND ERSCHÜTTERUNGS­IMMISSIONEN.

Die Stadt München plant die Erneuerung der Weichen­anlagen und des Schotter­ober­baus im Bereich eines U-Bahn­hofs.

Zum Nachweis der Ver­än­der­ungen der Emis­sionen der Gleis­anlage waren Schwin­gungs­messungen vor und nach dem Umbau der Gleis­anlage durch­zu­führen. In Ab­hängig­keit von der Messung erfolgt eben­falls eine Ober­bau­beratung zum bereichsweisen Aus­tausch sowie Nachrüstung von Unter­schotter­matten.

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MASSE-FEDER-SYSTEME.

Zum Schutz der Anlieger kommen bei vielen Bau­maß­nahmen elastische Ober­bauten als Immissions­schutz­maß­nahmen des zum Ein­satz.

Hier werden von uns Mach­bar­keits­studien, dynamische Be­mess­ungen, Messungen und Bau­kontrollen durch­geführt. Aktuell leisten wir im Vollbahn- und Nahverkehrsbereich in verschiedenen Projekten die dynami­sche Be­messung der Masse-Feder-Systeme sowie die fach­tech­nische Begleitung der Aus­führung.

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BAUDYNAMIK. GEBÄUDE­ABFEDERUNG.

In Bonn wurde der Bau eines großen Wohn- und Büro­komplexes in der Nähe von Gleis­anlagen geplant. Die hoch­wertige Bebau­ung sollte einen guten Schutz vor den Schwingungs­immissionen der Eisen­bahn erhalten.

Zur Vermeidung von Schwing­ungs- und Körper­schall­über­tragungen sollten die Neu­bauten mit einer Schwingungs­iso­lierung aus­ge­stattet werden. Geplant war eine Ab­federung der Gebäude­teile unter­halb des Erd­ge­schosses auf nicht vor­ge­spannten Schrauben­feder­elementen. Unter Berück­sich­ti­gung der an­ge­ge­benen Lasten war die Gebäude­ab­federung aus­zu­legen. Des Weiteren waren Nach­weise über die zu erwartenden Bauwerks­eigen­frequenzen sowie die Ver­schiebungen unter Wind­einfluss zu führen.

Schwingungstechnische Basisuntersuchung mit Messung und Prognose, Dimensionierung der Gebäudelagerung.